Münden mehrere Verbindungsrohranschlüsse im gleichen Geschoss in einen Kamin, sind diese um den Rohrdurchmesser zu versetzen.
Unbenutzte Anschlussöffnungen in Kaminen sind fachgerecht zuzumauern oder mit Blechkapseln, die mit Gips oder gleichwertigen Material ausgefüttert sind, dicht zu verschliessen.
Verbindungsrohre müssen im
Geschoss, in dem sich das zugehörige Feuerungsaggregat befindet, an ein Kamin
angeschlossen werden. Sie dürfen nicht in den lichten Querschnitt des Kamins
einragen.
Zu allem brennbaren Material ist ein Abstand von mindestens 20 cm einzuhalten.
Beim Anbringen eines Strahlungschutzes (F30) kann der Abstand auf die Hälfte
reduziert werden.
Verbindungsrohre dürfen nicht durch Räume geführt werden, in denen die
Aufstellung eins Feuerungsaggregates verboten ist.
Verbindungsrohre müssen aus
geeignetem nicht brennbaren Material sein.
Flexible Verbindungsrohre sind nicht für den Anschluss an Kaminen geeignet.
Demontierbare Verbindungsrohre müssen für die Reinigung leicht entfernt werden
können. Fest eingebaute Verbindungsrohre sind mit den nötigen Putzöffnungen zu
versehen.
Handbediente Drosselklappen in Verbindungsrohren dürfen nicht dicht schliessen, sie müssen einen wirksamen Sicherheitsauschnitt aufweisen.
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